RECHTLICHES

Hausordnung

Damit sich alle im K4 wohlfühlen – die wichtigsten Regeln für Mieter, Veranstalter und Gäste.

⚠ Mustertext: Platzhalter in eckigen Klammern ausfüllen (Uhrzeiten, Personenzahlen, Sammelplatz usw.) und mit Brandschutz-/Kapazitätsvorgaben des Gebäudes abgleichen. Danach diese Box löschen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Räume und Außenbereiche des K4 Langenau, [Adresse]. Sie ist verbindlich für alle Mieter, Veranstalter, Gäste und sonstige Nutzer. Mit Betreten des Geländes bzw. mit der Buchung wird die Hausordnung anerkannt. Den Anweisungen des K4-Teams bzw. der Hausverwaltung ist Folge zu leisten.

§ 2 Allgemeine Regeln

(1) Alle Nutzer verhalten sich so, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als unvermeidbar gestört werden.
(2) Gebäude, Einrichtung, Technik und Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln. Schäden sind unverzüglich dem K4-Team zu melden.
(3) Das K4 versteht sich als offener Begegnungsort. Diskriminierendes, gewalttätiges oder verfassungsfeindliches Verhalten führt zum sofortigen Verweis vom Gelände.

§ 3 Nutzungszeiten und Ruhezeiten

(1) Die Räume dürfen nur zu den gebuchten bzw. vereinbarten Zeiten genutzt werden. Auf- und Abbau zählen zur Nutzungszeit, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Ab [z. B. 22:00] Uhr ist im Außenbereich Nachtruhe einzuhalten; Musik im Freien ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gestattet.
(3) In den Innenräumen sind Fenster und Türen bei Musik ab [z. B. 22:00] Uhr geschlossen zu halten.
(4) Das Verlassen der Veranstaltung hat rücksichtsvoll und leise zu erfolgen – bitte an die Nachbarschaft denken.

§ 4 Lärm und Musik

(1) Musik ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nur in einer Lautstärke, die die Nachbarschaft nicht unzumutbar beeinträchtigt.
(2) Der Veranstalter ist für die Einhaltung der Lärmschutzvorgaben verantwortlich.
(3) Bei öffentlicher Musiknutzung ist der Veranstalter für die GEMA-Anmeldung verantwortlich (siehe AGB).

§ 5 Rauchen, Alkohol und Jugendschutz

(1) In allen Innenräumen gilt striktes Rauchverbot. Rauchen ist nur im dafür vorgesehenen Außenbereich gestattet; Zigarettenreste gehören in die Aschenbehälter.
(2) Alkoholausschank ist nur im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung und der gesetzlichen Vorgaben zulässig.
(3) Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes sind einzuhalten. Der Veranstalter stellt dies sicher, insbesondere bei der Abgabe von Alkohol und bei den Aufenthaltszeiten Minderjähriger.

§ 6 Personenzahl und Brandschutz

(1) Die maximal zulässige Personenzahl beträgt: Erdgeschoss [Anzahl], Obergeschoss [Anzahl], ganzes Haus [Anzahl]. Sie darf nicht überschritten werden.
(2) Flucht- und Rettungswege, Notausgänge sowie Feuerlöscher sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht verstellt oder blockiert werden.
(3) Offenes Feuer, Kerzen, Pyrotechnik und Nebelmaschinen sind nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung durch das K4-Team zulässig.
(4) Das Abkleben oder Manipulieren von Rauchmeldern ist untersagt.

§ 7 Küche, Theke und Technik

(1) Die Nutzung von Theke bzw. Küchenausstattung ist nur nach vorheriger Absprache gestattet und erfolgt in eigener Verantwortung. Das K4 ist keine Gastronomie.
(2) Überlassene Geräte und Ausstattung sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben.
(3) Die fest installierte Veranstaltungstechnik darf nur nach Einweisung bzw. durch eingewiesene Personen bedient werden. Eingriffe in die Elektroinstallation sind untersagt.

§ 8 Außenbereiche und Parken

(1) Die Außenbereiche dürfen nur im gebuchten Umfang genutzt werden.
(2) Fahrzeuge sind ausschließlich auf den ausgewiesenen Parkplätzen abzustellen. Rettungswege und Zufahrten sind freizuhalten.
(3) Grünflächen und Bepflanzung sind zu schonen; das Befahren der Grünflächen ist untersagt.

§ 9 Dekoration und Aufbauten

(1) Dekorationen dürfen nur rückstandsfrei angebracht werden. Bohren, Nageln und Kleben an Wänden, Decken und Böden ist nicht gestattet.
(2) Dekomaterial muss schwer entflammbar sein.
(3) Eigene Aufbauten (z. B. Bühnen, Zelte, Hüpfburgen) bedürfen der vorherigen Zustimmung des K4-Teams.

§ 10 Reinigung, Müll und Rückgabe

(1) Die Räume sind besenrein und im übernommenen Zustand zurückzugeben, sofern keine Endreinigung gebucht wurde.
(2) Mitgebrachte Gegenstände, Dekoration und Abfälle sind vollständig zu entfernen bzw. gemäß Vereinbarung zu entsorgen. Leergut ist mitzunehmen.
(3) Tische und Stühle sind gemäß Absprache zurückzustellen.
(4) Beim Verlassen sind Fenster zu schließen, Lichter und Geräte auszuschalten und alle Türen abzuschließen. Die Schlüsselrückgabe erfolgt [z. B. am Folgetag bis 12 Uhr / per Schlüsselbox].

§ 11 Haftung

(1) Für Schäden, die durch Mieter, Gäste oder beauftragte Dritte verursacht werden, haftet der Mieter (siehe AGB).
(2) Für mitgebrachte Gegenstände, Garderobe und Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
(3) Eltern haften für ihre Kinder; Aufsichtspflichten bleiben bei den Begleitpersonen bzw. Veranstaltern.

§ 12 Notfälle

(1) Notruf: 112 (Feuerwehr/Rettung), 110 (Polizei).
(2) Der Sammelplatz im Evakuierungsfall befindet sich: [Ort des Sammelplatzes].
(3) Erste-Hilfe-Material befindet sich: [Ort, z. B. Theke EG].
(4) Notfälle und Schäden sind zusätzlich umgehend dem K4-Team zu melden: [Notfall-Telefonnummer].

§ 13 Verstöße und Hausrecht

(1) Das Hausrecht übt [Name / Träger des K4] aus.
(2) Bei Verstößen gegen diese Hausordnung können Personen des Geländes verwiesen und Veranstaltungen abgebrochen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises besteht in diesem Fall nicht.
(3) Wiederholte oder schwere Verstöße können zum Ausschluss von künftigen Buchungen führen.

Stand: [Monat Jahr] · Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags (siehe AGB & Mietbedingungen).