RECHTLICHES

AGB & Mietbedingungen

⚠ Mustertext: Vorlage für die Vermietung der K4-Räume. Konkrete Fristen, Beträge und Prozentsätze einsetzen und das Ganze vor Veröffentlichung rechtlich prüfen lassen – besonders Storno, Kaution und Haftung.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Räumen und Außenbereichen des K4 Langenau (nachfolgend „K4") zwischen [Name / Träger des K4] (nachfolgend „Vermieter") und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Mieter").

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Räume auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Mit Absenden der Buchungsanfrage gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung des Vermieters in Textform (E-Mail) zustande. Der Vermieter kann Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 3 Nutzungszweck und ausgeschlossene Veranstaltungen

(1) Die Räume werden ausschließlich für den in der Buchung angegebenen Zweck überlassen.
(2) Nicht gestattet sind insbesondere: politische bzw. parteiische Veranstaltungen, Veranstaltungen mit verfassungsfeindlichen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Inhalten sowie gewerbliche Dauergastronomie.
(3) Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht zulässig.

§ 4 Preise, Zahlung und Kaution

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Preise. Für Vereine und Jugendgruppen können vergünstigte Konditionen gelten.
(2) Der Mietpreis ist [z. B. innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung / vor Veranstaltungsbeginn] fällig. Die Zahlung erfolgt [z. B. per Überweisung oder online über Stripe].
(3) Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von [Betrag / Regelung] verlangen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räume innerhalb von [z. B. 14 Tagen] zurückerstattet; Ansprüche wegen Schäden oder zusätzlicher Reinigung können verrechnet werden.

§ 5 Stornierung und Rücktritt

(1) Der Mieter kann bis [z. B. 30 Tage] vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren.
(2) Bei späterer Stornierung fallen folgende Gebühren an: bis [z. B. 14 Tage] vor Beginn: [z. B. 50 %] des Mietpreises; danach: [z. B. 80 %] des Mietpreises.
(3) Der Vermieter kann aus wichtigem Grund (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung, wesentliche Verstöße gegen diese Bedingungen) vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit den Vermieter kein Verschulden trifft.

§ 6 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter erkennt die Hausordnung des K4 als verbindlich an.
(2) Der Mieter ist verantwortlich für die Einhaltung aller für seine Veranstaltung geltenden Vorschriften, insbesondere Jugendschutz, Lärmschutz, Brandschutz und die maximal zulässige Personenzahl.
(3) Bei öffentlicher Musiknutzung ist der Mieter als Veranstalter für die rechtzeitige Anmeldung bei der GEMA und die Zahlung der Gebühren verantwortlich. Erforderliche behördliche Genehmigungen holt der Mieter selbst ein.
(4) Die Räume sind besenrein und im übernommenen Zustand zurückzugeben, sofern keine Endreinigung gebucht wurde. Mitgebrachte Gegenstände und Abfälle sind zu entfernen, sofern keine Müllpauschale vereinbart ist.

§ 7 Haftung

(1) Der Mieter haftet für alle Schäden an Gebäude, Einrichtung und Außenanlagen, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden.
(2) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für vom Mieter oder dessen Gästen eingebrachte Gegenstände wird nicht gehaftet.
(4) Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen; für Veranstaltungen ab [z. B. 100] Personen kann der Vermieter einen Nachweis verlangen.

§ 8 Übergabe und Rückgabe

Übergabe und Rückgabe der Räume erfolgen zu den vereinbarten Zeiten. Auf- und Abbauzeiten gelten als Mietzeit, sofern nicht anders vereinbart. Mängel sind bei Übergabe unverzüglich anzuzeigen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: [Monat Jahr]